[Ente?] Beatrix von Storch rechtfertig Krawalle
echte Anomalie
Nach dem für Fr. von Storch recherchierten Fakten ist das verhalten von Polizei und Verfassungsschutz als Terror einzustufen. Ohne dass sie es zugeben würde initiert sie Debatten über das wiederstandsrecht § 20 Abs. 4 GG
»Nach der Definition des deutschen Strafrechts und der EU-Justizminister liegen terroristische Straftaten vor, wenn sie mit dem Ziel begangen werden, die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern oder öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation unberechtigterweise zu Tun oder Unterlassen zu zwingen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes [...] ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören.«
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