Wir müssen reden - ein Denkanstoß an die radikale Linke
Wir müssen reden - ein Denkanstoß an die radikale Linke
Dies ist eine Sammlung einiger Gedanken die beim Lesen des Textes „11 Thesen über Kritik an linksradikaler Politik, Organisierung und revolutionärer Praxis“ entstanden sind.(https://linksunten.indymedia.org/de/node/179915)
Dabei sollen grundsätzliche Gedanken zu dem Strategiepapier, vor allem aber zur generellen Debatte über Strategie und Praxis innerhalb der Linken dargelegt werden.
Die Radikale Linke = (K)eine Einheit?
In dem genannten Text wird die Radikale Linke insofern als Einheit angesprochen, als das unter anderem der Wunsch formuliert wird, eine gemeinsame Strategie zu entwickeln. Zugleich kommt an verschiedenen Stellen zur Sprache, wie wichtig die gemeinsame inhaltliche Ausrichtung und die vorausgegangene Analyse für den Aufbau einer revolutionären Organisation sei. Dies würde bedeuten, sich vor jeder strategischen Überlegung erst mal zusammenzusetzen und zu prüfen, ob man bei der Analyse des Kapitalismus, bzw. der gesellschaftlichen Verhältnisse zu den gleichen Schlüssen kommt (und daraufhin zu überlegen, wie sich diese verändern/abschaffen lassen).
Schließlich richtet sich das Strategiepapier an die radikale Linke, die bis heute noch keine gemeinsame politische Ausrichtung hat. In ihr gibt es verschiedenste Gruppen mit verschiedensten Themenschwerpunkten und Analysen, die, wenn man sie fragen würde, sich erst mal nur in einer Sache einig sind: Diese Gesellschaft, so wie sie ist, ist scheiße!
Der Text macht selber allerdings keine inhaltlichen Angebote, die Differenzen zu überwinden, sondern suggeriert eher, dass die gewünschte Einheit durch eine Debatte über Strategie und (revolutionäre) Praxis herbeigeführt werden könne. Inwiefern das ein Trugschluss ist und es sich innerhalb der Linke um nicht unwesentliche Differenzen handelt, sondern um welche, über die inhaltlich gestritten werden muss, soll im Folgenden an verschiedenen Beispielen gezeigt werden. Außerdem sollen damit zugleich ein paar inhaltliche Erklärungsangebote geliefert werden.
Ist die radikale Linke überhaupt so „radikal“?
Die Kämpfe, die von vielen Aktivist*innen als antikapitalistisch bezeichnet werden, verkommen (oder sind von Beginn an) allzu oft „nur“ Alltagskämpfe, die darauf abzielen, die eigene Situation, oder die Situation von anderen innerhalb des Kapitalismus zu verbessern. Dabei wird sich, ob bewusst oder nicht (teils auch strategisch) sehr häufig positiv auf genau das bezogen, was der eigentliche Grund des Übels ist.
Der Staat als rettende Instanz:
Im Zuge von derlei Kämpfen wird z.B. häufig an den Staat appelliert, indem bestimmte Rechte eingefordert werden, die Einschränkung von Freiheiten kritisiert, rechtliche Ausgrenzung und Diskriminierung angeprangert und sich über Polizeigewalt (über das Wort kann man schon mal stolpern, schließlich ist der ganze Inhalt polizeilicher Arbeit kein anderer als der, exekutive Gewalt auszuüben) empört wird. Möglicherweise werden sogar Gesetze gefordert, die den eigenen Kampf zum Erfolg bringen sollen.
Mal am Beispiel einer Hausbesetzung: Wenn sich darüber empört wird, dass man mittels Gewalt dazu gezwungen wird, das Gebäude zu verlassen und ein „Recht auf Wohnraum“ eingeklagt wird, besteht der Widerspruch darin, dass sich die Frage nach dem Ursprung der Notwendigkeit z. B. einer Hausbesetzung überhaupt nicht gestellt wird. Dass jemand ein Haus (also Eigentum) besitzt, bedeutet per Definition, dass Andere zunächst von dessen Nutzung ausgeschlossen sind. Unter bestimmten Bedingungen, die der*die Eigentümer*in formuliert (i.d.R. gegen Zahlung von Geld) wird die Nutzung dann gewährt. Dieses Verhältnis wird durch den Staat per Gesetz geschützt. Dass (physische) Gewalt angewendet wird, wenn es von Menschen so nicht akzeptiert wird, ist (so unangenehm sie auch ist) eine „logische, notwendige“ Konsequenz.
Das Prinzip des Eigentums stellt also einen Zwang dar, der so etwas wie eine Hausbesetzung für viele Menschen erst notwendig macht, weil sie nicht in der Lage sind, die nötigen Mittel aufzubringen, das Gebäude auf legalem Wege zu nutzen.
Der Staat wird hier als die rettende Instanz gesehen, wo er selbst es doch ist, der einen mit seinen Gesetzen in genau die missliche Lage gebracht hat, keinen Wohnraum zu haben, illegal zu handeln und Repression befürchten zu müssen.
Positiver Bezug auf bürgerliche Freiheitsrechte:
Nicht selten wird in diesem Zusammenhang auch an Freiheitsrechte / die Demokratie appelliert, bzw. dem Staat vorgeworfen, diese noch nicht genügend realisiert zu haben. Denn in einer richtigen Demokratie leben wir ja nicht. Oder vielleicht doch?!
Freiheiten sind es, die Menschen dazu veranlassen, die bürgerliche Herrschaftsform als eine der größten Errungenschaften der Menschheit zu preisen. Auch in linken Kreisen kursiert nicht selten der Begriff Freiheit. Entweder in Form einer Forderung bei punktueller Einschränkung selbiger (Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit) oder aber als abstrakte Vorstellung eines zukünftigen Lebens (ein Leben in Freiheit).
Betrachten wir zunächst ein paar ausgewählte Freiheiten, die der Staat uns gewährt und legen ein besonderes Augenmerk darauf, worauf er seine Bürger*innen damit verpflichtet:
Der Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2, Grundgesetz) gesteht den Bürger*innen einen eigenen Willen und die Verfolgung eigener Interessen zu (im Unterschied zu einer Sklavenhaltergesellschaft) und verpflichtet sie zugleich darauf, sich um sich selbst zu kümmern. Unter dem Motto „Sei deines eigenen Glückes Schmied“ sind die Leute angehalten, in dieser Gesellschaft lauter Möglichkeiten der Selbstverwirklichung zu sehen und loszulegen.
Bei der Interessenverfolgung haben sich die Bürger*innen an die geltenden Gesetze zu halten.
Das beinhaltet lauter Abhängigkeitsverhältnisse, weil man für jeden Zweck, den man verfolgt, Geld benötigt. Der Notwendigkeit eines*r Arbeitgeber*in folgt die Notwendigkeit von Hauseigentümer*innen, Lebensmittelproduzent*innen etc., die ihre Produkte auch noch zu Konditionen anbieten, die zur Fülle der eigenen Geldbörse passen.
Man ist also den Bedingungen des freien Marktes und des Wettbewerbs unterworfen.
Jede*r trägt somit, also indem er*sie sein*ihr Glück verfolgt, dazu bei, dass Geldvermehrung stattfindet. Sich dem entziehen zu wollen, bedeutet im schlimmsten Fall zu verhungern oder zu erfrieren.
Das Eigentumsrecht (Artikel 14 ,GG) / die Freiheit des Eigentums (auch wenn daran niemand explizit denkt, wenn er*sie sich positiv auf bürgerliche Freiheitsrechte bezieht) ist einer der Grundpfeiler des bürgerlichen Staates. Hier wird jeder*m zugesichert, dass die Entscheidung ob und unter welchen Bedingungen das jeweilige Eigentum Anderen zu Verfügung gestellt wird, allein bei der*dem Eigentümer*in liegt.
Das bedeutet aber andererseits auch, dass man selbst vom Eigentum aller Anderen ausgeschlossen ist, auf das man in dieser Gesellschaft angewiesen ist. (Wohnung, Lebensmittel etc.).
Dies bringt wiederum die Tatsache mit sich, dass man sich darum kümmern muss, an ein Tauschmittel (i.d.R. Geld) zu kommen, um Eigentum zu erwerben oder nutzen zu können. Dafür steht dem Großteil der Menschen erst mal nur die eigene Arbeitskraft zur Verfügung.
Man ist also dem Zwangsverhältnis ausgesetzt, die Arbeitskraft Eigentümer*innen von Produktionsmitteln zu verkaufen.
Die dabei entstandenen Produkte sind wiederum deren Eigentum, die man sich mit dem verdienten Geld dann käuflich erwerben muss.
Die Frage nach dem Eigentum ist zentral in vielen Konflikten in denen sich auch große Teile der Linken organisiert:
Die „Recht auf Stadt“ Bewegung in Hamburg fordert zum Beispiel bezahlbare Mieten, Zwangsräumungen in Berlin werden aktiv verhindert.
Das Verhältnis von Vermieter*in zu Mieter*in (es gibt eine Person, die Eigentum an Wohnung hat und die darüber entscheiden kann, wer zu welchen Konditionen dort wohnen darf) wird jedoch häufig nicht grundlegend in Frage gestellt. Bezahlbare Mieten durchzudrücken mag unter bestimmten Bedingungen funktionieren, allerdings nur wenn Vermieter*innen in ihrer Kalkulation am Ende einen Profit verzeichnen können. Weder die Eigentümer*innen der Wohnungen, noch die Stadt selbst hat ein Interesse daran, Mieten zu etablieren, die keinen Gewinn abwerfen.
Als radikale Linke geht es darum, entsprechende radikale Gedanken in diese Kämpfe rein zu tragen und sich eben nicht (aus vermeintlich strategischen Gründen) mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner aller Betroffenen zufrieden zu geben.
Die Meinungsfreiheit (Artikel 5, GG) wird im Grundgesetz gemeinsam mit der Presse-, Rundfunkfreiheit sowie der Freiheit von Wissenschaft und Kunst aufgeführt. Hier wird sichergestellt, dass die Äußerung einer eigenen Meinung weder durch den Staat noch durch Vertreter*innen gegensätzlicher Meinung verhindert wird.
Der Staat erlaubt den Bürger*innen nicht nur, eine eigene Meinung zu haben, sondern fördert die freie Meinungsäußerung sogar und setzt diese im Zweifelsfall auch mit Gewalt durch.1 Er fördert, dass sich die Bürger*innen zu allen möglichen Themen eine Meinung bilden und sich darüber konstruktiv in Staatsangelegenheiten einbringen (Kopftuch ja oder nein? Inklusion versus Sonderschule? Kriegseinsatz oder nicht? etc.), den Staat auf Missstände hinweisen („Es gibt nicht genügend KITA-Plätze!“) und sich über die erlaubte Meinungsäußerung auch Luft lassen.
Zugleich verpflichtet er mit dem Artikel 5 (GG) seine Bürger*innen darauf, ihre Meinungen nur als Meinung zu äußern. Meinungen, die eine Praxis nach sich ziehen sind dem Staat selbst (also Regierungsbeteiligten) vorbehalten.
Z.B. ist der Widerstand von Atomkraftgegner*innen (Castortransporte stoppen etc.) hart bekämpft worden, sobald sie ihrer Auffassung „Atomkraft ist schädlich“ praktisch Geltung verschaffen wollten. Wenn die Regierung allerdings entscheidet, dass Deutschland langfristig besser auf Atomkraft verzichten sollte, dann ist das keine Meinung, sondern wird mit allen dafür nötigen praktischen Konsequenzen durchgesetzt. (Förderung von erneuerbaren Energien, Green Washing etc.)
Einschränkungen der Meinungsfreiheit gibt es also immer in dem Fall, wenn die Meinung darauf abzielt, praktische Konsequenzen folgen zu lassen. Gerade solche, die als Idee auch nur im Ansatz die Souveränität des Staates in Frage stellen(Z.B. hat die Extremismusklausel Einrichtungen, die Fördergelder beantragen wollen, darauf verpflichtet, ihre Arbeit nach der freiheitlich demokratischen Grundordnung auszurichten.)
Zwischenfazit:
Bürgerliche Freiheiten sind also kein Dienst an der Menschheit, sondern mit ihnen verpflichtet der Staat seine Bürger*innen auf diese Gesellschaft und sorgt dafür, dass sie beim Verfolgen ihrer Interessen konstruktiv an dieser mitarbeiten.
Sich auf diese Freiheiten zu berufen, die Regulierung durch den demokratischen Staat einzufordern und das zu kritisieren, was letztlich nur logische Konsequenz einer Handlung durch den Staat ist, zeugt davon, wie sehr sich die Ideologie, dass bürgerliche Freiheiten für unser Wohlergehen da seien, in unsere Reihen durchgefressen hat.
Wozu also nun dieser Ausflug in die Welt des Grundgesetzes?
Hier sollte deutlich gemacht werden, dass die Demokratie die passende Herrschaftsform zum Kapitalismus ist. Bürgerliche Freiheiten sorgen dafür, dass die Bürger*innen bei der Verfolgung ihrer persönlichen Interessen (ob sie wollen oder nicht) zum Fortbestehen und Erfolg des Staates beitragen.
Daraus, dass man praktisch ständig auf den Staat als Garant der eigenen Interessen angewiesen ist, folgt häufig, dass dieser als etwas Positives betrachtet und immer wieder als regulierende Instanz eingefordert wird.
Das bedeutet nicht, dass Kämpfe um besetzte Häuser, um das Bleiberecht für Menschen oder um höhere Löhne sinnlos seien. Wir sollten sie nur als das betrachten was sie sind:; ein Versuch, Lebensumstände individuell nicht ganz so scheiße werden zu lassen, außerdem ein Feld, um die eigenen Ideen und Analysen mit Anderen zu diskutieren. Jedoch weit entfernt von dem Begriff Ursachenbekämpfung.
Dass Gruppen in diesen Teilbereichen durch den positiven Bezug auf staatlich gewährte Rechte Menschen ein leichteres Leben im Kapitalismus ermöglichen, ist gut und mag strategisch sinnvoll sein, ist aber damit noch keine grundsätzliche Kritik an diesen Verhältnissen.
Die Strategie betreffend...
Selbstorganisierung
Ein weiterer Punkt ist die Annahme, dass Menschen allein durch die Erfahrung der Selbstorganisierung zu dem Schluss kommen, dass eine gesellschaftliche Veränderung stattfinden muss.
Es gibt viele selbstorganisierte Gruppen sowohl inner - als auch außerhalb von politischen Kontexten (Jugendfreizeiten, einige Pfadfinder*innen, freie Kameradschaften etc.). Nur weil sie sich unabhängig von Institutionen organisieren, kommen sie nicht automatisch zu richtigen Schlüssen.
Ein gutes Beispiel dafür ist das Anonymous-Konzept:; Es ist hierarchiearm organisiert und eine große soziale Bewegung geworden.
Ein Zitat eines Hacktivisten: „Ich will in einem Land leben in dem die Regierung sich vor den Bürgern fürchtet, nicht andersherum.“
Allein an diesem Satz kann man drei Dinge kritisieren. In einem „Land“ mit einer „Regierung“ leben zu wollen sind schon mal 2 davon. Dann aber noch davon auszugehen, dass eine Regierung sich vor ihren Bürger*innen fürchten würde, ist absurd – schließlich zeichnet sich eine Regierung dadurch aus, Teil des Gewaltmonopols zu sein, sonst wäre es keine mehr.
Der Standpunkt, dass und warum der Staat die Wurzel des Problems ist, müsste in der Bewegung aktiv erarbeitet und verbreitet werden. Einfach nur aufgrund von Erfahrungen in hierarchiearmen Strukturen kommt man da nicht drauf, wie am Beispiel von Anonymous deutlich wird.
Ruf nach Massenbewegung
Der Schrei nach Massenbewegung und Gemeinsamkeiten ist immer wieder so groß, dass dabei total vergessen wird, sich die vorhandenen Differenzen anzuschauen. So gibt es innerhalb der radikalen Linken mehr als genug Einzelpersonen und Gruppen, die den Staat als solchen nicht ablehnen, sondern deren Ziel es ist, ihn in die richtige Richtung zu lenken.
Auf der anderen Seite gibt es Leute, die den Staat gänzlich abschaffen wollen.
Aus beiden Überzeugungen folgt jeweils eine gegensätzliche Praxis weswegen es keinen Sinn macht sich auf der Grundlage eine gemeinsame Strategie zu überlegen. Bevor wir nicht wissen in welche Richtung wir segeln wollen, brauchen wir uns nicht zusammen in ein Boot setzen!
In Bezug auf die Spaltung zwischen Linken und dem bürgerlichen Spektrum ist oft die Rede von der Überwindung dieser, um auf einen gemeinsamen Weg gehen zu können. Die Spaltung besteht aber aus gutem Grund. Inhaltliche Differenzen bringen sie hervor. Die können nicht einfach ignoriert werden, als gäbe es sie nicht.
So haben zum Beispiel Menschen, die die Demokratie als die große Errungenschaft der Menschheit betrachten, mit einer Organisation, die die Abschaffung staatlicher Strukturen anstrebt, erst mal keine inhaltlichen Gemeinsamkeiten.
Überwindung dieser Spaltungen (sowohl innerhalb der Linken als auch außerhalb) kann also nur bedeuten, falsche Annahmen aus dem Weg zu räumen. Durch reinen Aktionismus ist das nicht zu machen. Bildungsarbeit ist daher ein zentraler Teil politischer Arbeit.
Fazit - Ja, wir sollten uns mal streiten …
Vor der umfassenden Entwicklung einer Strategie, vor der Überlegung, eine Bildungseinrichtung zu betreiben und bevor man den Schritt aus der Subkultur in die „bürgerliche Mitte“ geht, braucht es einen Konsens darüber, welche Inhalte wir überhaupt verbreiten wollen und welche nicht. Nur weil wir gerne eine Massenbewegung oder zumindest eine geeinte Linke wären, sollte man nicht einfach so tun, als gäbe es die vorhandenen Differenzen nicht, da diese zu ganz unterschiedlichen bis gegensätzlichen Zielen führen.
Dass heißt nicht, dass man bestimmte Kämpfe, bei denen es erst mal darum geht, das Leben im Hier und Jetzt abzumildern, sein lassen sollte, selbst wenn man sich in der Analyse uneinig ist. Damit sich daraus aber eine grundsätzliche Kritik an dieser Gesellschaft und somit eine gemeinsame inhaltliche Analyse und dazu passende Strategie entwickelt, muss zuerst eine intensive, offene, sachliche, kritische Auseinandersetzung stattfinden.
1So kommt es z.B. immer wieder vor, dass Kundgebungen und Demonstrationen von Nazis oder Nationalist*innen gegen deren Kontrahent*innen mit polizeilicher Gewalt durchgesetzt werden.