[K] Gemeinschaftlicher Widerstand in Köln

Event Datum: 
Freitag, November 20, 2020 - 12:00
Stadt/Region: 
Kommt am 28.11., um 15:00 nach Köln auf den Heumarkt zur Kundgebung, die wir in den Rahmen der Kampagne „gemeinschaftlicher Widerstand“ stellen. Im Zuge der Anklagen gegen bundesweit über 80 Demonstrant*innen, die im Sommer 2017 gegen den Gipfel auf der Straße waren, werden als Erstes die fünf jüngsten Aktivist*innen vor das Hamburger Landgericht gezerrt. Das sogenannte „Rondenbarg“-Verfahren beginnt am 3. Dezember und wird sich über mehrere Monate bis hin zu Jahren ziehen. Bei den Protesten gegen den Gipfel der G20-Staaten waren wir genauso wie heute gegen Ausbeutung, Unterdrückung, Umweltzerstörung, Kapitalismus und Krieg und für eine solidarische Gesellschaft auf der Straße. Denn die Probleme sind dieselben geblieben. Der Staat reagiert zunehmend aggressiver auf die linke Bewegung, während gleichzeitig der Rechtsruck weiter voranschreitet und es immer häufiger zu faschistischen Anschlägen kommt.

Deshalb bleibt auch drei Jahre nach dem G20-Gipfel der Anlass der Proteste aktuell. 2017 sorgte Olaf Scholz dafür, dass der internationale Gipfel der StaatschefInnen der 20 größten Industrienationen nach Hamburg kam. Dieses Prestigevorhaben scheiterte aber genauso wie die Elbphilharmonie und die Olympia-Vergabe, denn zehntausende Demonstrant*innen gingen auf die Straße, um gegen die Politik der G20 zu protestieren. Viele setzen sich über Demonstrationsverbote und andere staatliche Schikanen hinweg, widersetzen sich brutaler Polizeigewalt und kämpften für eine solidarische Zukunft. Schon im Vorfeld hatte der Staat unterschiedliche Gesetze verschärft, darunter der § 125a „schwerer Landfriedensbruch“. Durch diesen Paragraphen kann die bloße Anwesenheit bei einer Demonstration, bei der Straftaten begangen wurden, Anlass für eine Verurteilung sein. Damit wäre ein „Kollektivschuldprinzip“ etabliert, sodass, wenn es zu Verurteilungen kommt, bei kommenden Demonstrationen auf diese Präzedenzfälle verwiesen werden kann. Für die Teilnahme an einer Demonstration haftbar gemacht zu werden, ist ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit aller.
Die bisherigen Urteile in den G20-Prozessen fügen sich nahtlos in das Bild der Öffentlichkeitsfahndung und Menschenjagd des Springer-Konzerns nach dem Gipfel ein. Während trotz zahlreicher Beweise noch keine Polizist*innen wegen Polizeigewalt angeklagt wurden, warten zahlreiche Aktivist*innen auf Verurteilungen für die Beteiligung an Demonstrationen. Hintergrund für den Prozess ist die Zerschlagung eines Demonstrationszuges am 6. Juli 2017 auf der Straße „Rondenbarg“ in Hamburg durch die für Gewaltausbrüche bekannte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) Blumberg der Bundespolizei. Auch wenn der Staat aggressiver agiert, die Bewaffnung der Polizei ausbaut, neue Möglichkeiten zur Überwachung schafft und die Justiz auf der Seite der Polizei steht – wir machen weiter. Wir werden dem Staat und Springer nicht die Deutungshoheit über die G20-Proteste überlassen. Wir bleiben gemeinschaftlich widerständig und nehmen uns unser Recht diese Gesellschaft zu verändern.
Solidarität mit allen Angeklagten!

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