Indymedia

Ein Gespräch aus Anlaß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen linksunten.indymedia

 

Kürzlich brachten Durchsuchungen bei dem freien Sender Radio Dreyeckland (RDL) und zwei seiner Redakteure1 das – 2017 vom Bundesinnenministerium verfügte – Verbot des angeblichen „Verein[s] ‚linksunten.indymedia‘“ in Erinne­rung. Gemeint war damals die Webseite (open posting-Plattform) linksunten.indy­media.org.2

Wegen des Verbotes kam es bereits 2020 zu einer Entscheidung des Bundes­verwaltungsgerichts in Leipzig. Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wandten sich die Klä­gerInnen anschließend mit Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungs­gericht (BVerfG) in Karlsruhe. Über diese Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG am 1. Februar 2023 entschieden, wie jetzt erst aufgrund eines Berichtes der Legal Tribune Online bekannt wurde.

Aus diesem Anlass sprach ich (Achim Schill) mit Detlef Georgia Schulze (wir kennen uns auch persönlich). Detlef Georgia hat schon eine ganze Reihe von Artikeln zu der juristischen Auseinandersetzung über die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums und damit im Zusammen­hang stehende Probleme und Verfahren geschrieben und beschäftigt sich schon seit Jahren mit Antirep-Arbeit (s. dazu die Literaturliste am Ende). Wir beide waren – zusammen mit Peter Nowak – wegen einer Protesterklärung gegen das ‚linksunten-Verbot‘ vor dem Landgericht Berlin angeklagt.

 

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1 Siehe dazu meinen Artikel Wo haben die „Sturmgeschütze der Demokratie“ ihre Schmerzgrenze?, der wahr­scheinlich in der kommenden Woche in der neuen Ausgabe von „express. Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit“ erscheinen wird: http://express-afp.info/.

 

2 „Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat heute die linksextremistische Internetplattform ‚linksun­ten.indymedia‘ auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten und aufgelöst.“ (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/08/vereinsverbot.html)

Haftanstalt befürwortet Vollzugslockerungen für Thomas Meyer-Falk

 

Wie vor wenigen Wochen berichtet, verlief die gerichtliche Anhörung am 15.02.2023 zur Frage meiner Haftentlassung aus der Sicherungsverwahrung nicht so glatt wie von machen erhofft. Das Landgericht Freiburg beabsichtigt die Beauftragung eines neuen Gutachtens, da jenes der Münchner Sachverständigen das Gericht nicht überzeugte.

Bundesweit agierender, rechtsextremer Aufkleber-Versand «Aktivkleber» und Hintermann entlarvt!

Hinter dem bundesweit agierenden extrem rechten Aufkleberversandhandel steckt « Max Maric/Stieben ». Aus seinem Haus in ruhiger Lage « Im Grunde 21, 31582 Nienburg/Weser », streut er seine klebenden Hassbotschaften und Gewaltaufrufe zehntausendfach in ganz Deutschland.

Sie haben Namen und Adressen – 4 Neonazis – Engelmann, Wilms, Arnold, Beyer – im Leipziger Osten geoutet

Der Leipziger Osten ist zwar kein nazidominiertes Stadtgebiet wie noch vor 15 Jahren, trotzdem leben hier relativ viele Neonazis viel zu ungestört. Der Zuzug von Rechtsterrorist Markus Wilms und der geplante Auftritt des immer noch angehenden Juristen Brian Engelmann bei der Neonazi-Milieu-Veranstaltung „Ostdeutschland kämpft“ am 05.02. im SAX Dölzig haben uns dazu veranlasst, ihre Namen, Gesichter und Adressen zu veröffentlichen. Dies ist nur eine kleine Auswahl, derjenigen, die uns gerade am auffälligsten erscheinen. Bei weiteren Hinweisen und Anmerkungen schreibt uns an: bringthemdown@riseup.net (pgp auf Anfrage).

In eigener Sache: Gericht erwägt zweites Gutachten wegen Prüfung der Haftentlassung!

 

Seit Oktober 1996 sitze ich in Haft und seit Sommer 2013 nunmehr in Sicherungsverwahrung. Mitte Februar 2023 stand die Prüfung der Frage an, ob ich spätestens im Juli dieses Jahres entlassen werde. Dem Landgericht genügte die ausführliche Expertise einer renommierten Münchner Gutachterin und Psychiaterin nicht, so dass erwogen wird ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben.

 

KEINE Vereinigungsunterstützung OHNE existierende Vereinigung

Im Morgenradio des Freiburger Senders Radio Dreyeckland (rdl) lief heute ein Interview zum Thema „Nach Hausdurchsuchungen: Staatsanwaltschaft versucht sich unglaubwürdig rauszureden“.

Inzwischen stehen

auch online zur Verfügung.

Im Einleitungstext zu dem Interview heißt es auf der Webseite von rdl: „Nach den Hausdurchsuchungen gegen Radio Dreyeckland machten viele empörte Stimmen klar: Es ist für viele auf den ersten Blick klar, dass das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden illegitim war. Aber auch bei genauerer rechtlicher Betrachtung zeigen sich viele Widersprüche. Die hat insbesondere Detlef Georgia Schulze zutage gefördert: Detlef Georgia hat gezielt bei der zuständigen Karlsruher Staatsanwaltschaft und beim Bundesinnenministerium nachgefragt und die Rechtsprechung in anderen Fällen angeblicher Unterstützung von verbotenen Organisationen analysiert.“

 

Zu den Reaktionen auf die Haussuchungen siehe:

zum Verbot von linksunten.indymedia im Jahre 2017, das der letztliche Anlaß der Durchsuchungen war, siehe beispielsweise:

 

Quelle zum Bild:

https://www.mao-projekt.de/BRD/REP/RT/Russell-Tribunal_004.shtml / https://mao-archiv.de/Scans/BRD/REP/Russell-Tribunal/004/Hamburg_Vorbereitungsgruppe_Russell_Tribunal_Zensur_1978_11.jpg;

der damalige § 88a StGB: https://lexetius.de/StGB/88a,2.

FSK-Interview zur Durchsuchung bei Radio Dreyeckland in vergangenen Woche - Einige Einordnungen

Wie soll die Betätigung oder der organisatorische Zusammenhalt eines vermeintlichen Vereins in strafrechtlich relevanter Weise unterstützt werden können, wenn der vermeintliche Verein, nicht (mehr) existiert oder jedenfalls in der Weise, die zur Begründung seines Verbotes herangezogen wurde, gar nicht mehr tätig ist?

 

Am Montagabend wurde vom Freien Sender-Kombinat (FSK) Hamburg ein ca. 3/4-stündiges Interview mit einigen Einordnungen zu der Durchsuchung, die vor einer Woche bei Radio Dreyeckland in Freiburg stattfand, gesendet. - Hier werden die Gliederung des Interviews und eine ergänzende Link- und Literaturliste sowie zwei kleine Korrekturen zur Verfügung gestellt. Besonders sei auf zwei kurze Ausschnitte aus dem Interview hingewiesen:

 

Nichts ist bewiesen. Was ist das politische Moment?

Eine Stellungnahme von Indymedia zu den Kölner IL-Outing ++ Das Crossposting zu https://gegendarstellungouting.wordpress.com/aufgedeckt-kolner-il-outing... behauptet neue Beweise zu liefern und ist aber nur die Fortsetzung einer bürgerlich legalistischen Argumenationskette. Zur Dokumentation belassen wir diesen Text das letzte Mal im Openposting.

Tag X+1 Kundgebung nach der Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland am 18.01.23

Linke Medienarbeit ist nicht kriminell!

Tag X+1 Kundgebung nach der Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland am 18.01.23

Für den 18. Januar hat die "Soligruppe unabhängige Medien Freiburg" zur Kundgebung in Solidarität mit dem freien Radio in Freiburg aufgerufen. Hintergrund ist der abscheuliche Angriff auf den Sender am Vortag unter dem Vorwand, dass in einem Beitrag auf rdl.de auf die Archivseite der 2017 verbotenen linken Medienplattform linksunten.indymedia.org verwiesen wurde. 

Bei der Kundgebung wurde der breite Rückhalt für RDL und die Empörung über den massiven Eingriff in die Pressefreiheit mehr als deutlich. Weit über 500 Menschen haben sich spontan am Platz der alten Synagoge versammelt. Es gab zahlreiche Redebeiträge von der Soligruppe, von RDL, der geflüchteten Redaktion Our Voice, des IZ3W oder der Roten Hilfe Freiburg. 

Mehr Hintergrund und Infos zu den Geschehnissen auf rdl.de

(Linksunten) Hausdurchsuchung gegen Radio Dreyeckland

Heute morgen wurden Räumlichkeiten von Redakteuren des freien Senders Radio Dreyeckland und die Räumlichkeiten des Radios im Grethergelände durchsucht.

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