=> Zwischenzeitlich ist eine Auswertung der Angaben des Hamburger Senats in der Drucksache 21/5719 “Atomtransporte durch Hamburg” (XXIV) in der Anlage 1 (“Genehmigungspflichtige Kernbrennstoff-Transporte Hamburg 25.05.2016 - 29.08.2016”) und der Anlage 2 (“Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe vom 25. Mai 2016 bis zum 29. August 2016”) zu den Atomtransporten über den Hafen von Hamburg erfolgt.
Daten über bei Kontrollen festgestellte Mängel
Zur Zeit verfügen weiterhin sechs Hafenbetriebe in Hamburg über eine “Umgangsgenehmigung” für radioaktive Stoffe
Die C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG betreibt im Hafen von Hamburg erneut ein “Zwischenlager” für radioaktive Stoffe