Das vom Ermittlungsausschuss Hamburg genutzte Konto bei der Postbank wurde von dieser mit einem Schreiben vom 04.08.2017 zum 13.10.2017 gekündigt. Einen Grund für die Kündigung dieses langjährig bestehenden Geschäftskontos nennt die Postbank nicht.
Für uns unvermittelt, da es nie zu Unregelmäßigkeiten kam, teilten sie wortkarg mit: „Sie führen ein Postbank Business Girokonto bei uns. Dieses kündigen wir zum 13.10.2017. Grundlage unserer Kündigung ist §19 Abs. 1 unserer AGB. Sie können diese Klausel auf der letzten Seite [Anmerkung: es gab nur eine Seite, der betreffende § stand auf der Rückseite] nachlesen.“
Auch auf freundliche Nachfrage, bezüglich möglicher nachvollziehbarer Beweggründe, zog sich die Postbank schlicht darauf zurück: „Mit der Eröffnung […] haben Sie die AGB der Deutschen Postbank AG anerkannt. Von diesem Kündigungsrecht haben wir Gebrauch gemacht und die Kündigungsfrist eingehalten. Zu einer Begründung unserer Entscheidung sind wir nicht verpflichtet. Wir halten an der Kündigung zum 13.10. 2017 fest“
Ob die Bank diese Idee aus eigener Motivation ausgebrütet hat oder auf deutliches Anraten der Repressionsbehörden eilfertig zur Tat geschritten ist wissen wir nicht.