Mit einem Freispruch vor dem Amtsgericht Berlin endete am 19. Juni ein Kriminalisierungsversuch eines der Herausgeber. Er war angeklagt worden, einen Kiezspaziergang am 17.11.2019 geleitet und nicht als Demonstration angemeldet zu haben. Am Ende musste selbst die Staatsanwältin auf Freispruch plädieren, weil ein Kiezspaziergang keine Demonstration ist und es auch keine Leitung gab. Hier zu den Hintergründen: