Kurzbericht zum ersten Prozesstag vom dritten Heini
Die Drei Heinis
3. Akt, 2. Teil
Am Dienstag, den 24.09.2019 hat der erste Prozesstag vom dritten Heini stattgefunden. Ihm wird hauptsächlich vorgeworfen, bei einer Videokundgebung am Heinrichplatz gegen Polizeigewalt nach dem G20 Gipfel einem Bullen ein Bein gestellt zu haben.
Zunächst hat der Heini seine Prozesserklärung verlesen. Sie ist in einem weiteren Artikel auf unserem Blog veröffentlicht: http://diedreiheinis.noblogs.org/post/2019/09/27/prozesserklarung-vom-dritten-heini/
Beim Prozess waren zwei Bullen als Zeugen geladen, wovon einer nicht aufgetaucht ist. Der Richter hat versucht, bei der Befragung des ersten Bullen den Anschein zu machen, dass es ihm um so etwas wie tatsächliche Aufklärung gehen würde. Der erste Bulle hat nicht sonderlich viel Belastendes von sich geben können. Er sei auf dem Weg Richtung Fahrbahn gewesen, um nach Beendigung der Kundgebung die dort verbliebenen ehemaligen Kundgebungsteilnehmer*innen von der Straße zu räumen.
Dabei habe der dritte Heini ihm im Weg gestanden. Der Bulle behauptet, den Heini aufgefordert zu haben zur Seite zu treten. Ja, vielleicht hat der Bulle ihn auch an der Schulter berührt oder ein bisschen geschubst, dass könne er jetzt nicht mehr so klar sagen oder auch nicht ausschließen. Dann sei da auf einmal ein Bein gewesen, was ihm ganz klar von der Seite in den Weg gestellt worden sei.
Ob der Bulle das denn gesehen habe? Nein, das hat er nicht. Das sei so sein Gefühl gewesen. Woher er das denn nehmen würde? Na aus der Erfahrung: er könne doch sehen ob ihm jemand ein Bein stellen möchte, er sei ja keine 12 Jahre mehr alt.
Ob dem Bullen wohl schon viele Beine gestellt wurden? Er sei daraufhin dramatisch ins Straucheln geraten und habe sich gerade so noch auf den Beinen halten können. Dann sei ihm der zweite Bulle zur Hilfe geeilt und habe den Heini zur Identitätsfeststellung in Gewahrsam genommen.
Das Märchen vom gestellten Bein reiht sich ein in unter Strom gesetzte Türknäufe, Säurekonfetti und allerhand an den Haaren herbeigezogene Storys der Bullen. Auch Polizeigewalt und anlasslose Eskalation seitens der Bullen sind nichts neues. Und mit den 2017 durchgedrückten Gesetzesverschärfungen von §§ 113, 114 zum Widerstand und tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamt*innen ist`s für die Bullen und die Justiz noch leichter möglich geworden, ihre Märchen Realität werden zu lassen.
Als Fortsetzungstermin ist der 22.10.2019 angesetzt. Dabei wird der zweite Bulle vernommen werden.
Der Termin wird sich möglichweise verschieben, wir halten euch auf dem Laufenden.