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Genaueres zu den Themen:
- Interview mit Grup Yorum
Die Musikgruppe wurde 1985 nach dem Militärputsch in der Türkei gegründet, sie sind staatlicher Verfolgung ausgesetzt. Konzerte werden verboten, ihre Mitglieder immer wieder verhaftet und ihre Kulturzentren durch faschistische und staatliche Schlägerbanden regelmäßig überfallen. Seit 2015 ist die Gruppe auch Repressalien durch den deutschen Staatsapparat unter Berufung auf den reaktionären Paragrafen 129b StGB („Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland“) ausgesetzt.
Am 1.Juni findet ein Konzert "Ein Herz + Stimme gegen Rassismus" in Ludwigshafen, Friedrich Ebert Halle, Erzberger Str. 89 am 15 Uhr, statt.
- Die Polizei erschießt in Fulda einen Flüchtling
In Fulda hat ein Polizist im April 2018 einen Flüchtling erschossen. Die Reaktionen darauf zeigen, wie nahe sich CDU und AfD in der Region mittlerweile stehen.
Nach tödlichen Schüssen der Polizei auf einen Flüchtling in Fulda wird die Stimmung rechtspopulistisch angestachelt.
Nun wird sein Tod wohl keine juristische Konsequenz haben. Die Staatsanwaltschaft Fulda hat das Verfahren eingestellt.
Ein Gespräch mit dem Journalisten Peter Nowak
http://peter-nowak-journalist.de/2019/02/06/zweifel-an-notwehr/
- Zu Ahmets Agiris gewaltsamen Tod in der Forensik
Am 9. Mai 2017 fiel der in der forensischen Abteilung des Klinikums Bremen-Ost (KBO) jahrelang aufgrund Bagatelldelikten zeitlich unbefristet internierte Ahmet Agir einem unverhältnismäßigen und letztlich völlig unnötigen Angriff des Wärterpersonals zum Opfer. Selbst als sich Ahmet bereits unter Todesqualen wand und um Luft rief, wurde seitens des Personals nicht von ihm abgelassen. Er fiel an jenem Tag aufgrund besagten Angriffes in einen komatösen Zustand und verstarb einige Tage später an den Folgen der massiven Gewaltanwendung
Es überrascht deshalb weiterhin nicht, dass die Staatsanwaltschaft Bremen versucht, das Verfahren Ahmets Tod betreffend knapp zwei Jahre nach dem tödlichen Absonderungs-Versuch im Klinikum Bremen-Ost einzustellen. Von Anfang an war zu erkennen, dass Zeugenaussagen von Inhaftierten nicht den gleichen Stellenwert erhielten wie Aussagen des Personals.
Hintergründe sind im "Gefangenen Info" 422 zu erfahren.