Am Dienstag, den 28. Juli 2015 wurde im Stuttgarter §129b Prozess das Urteil gegen Özgür Aslan, Sonnur Demiray, Muzaffer Dogan und Yusuf Tas gefällt. Nachdem die Bundesanwaltschaft (BAW) im Prozess bereits Haftstrafen von 4 bis zu 6 ½ Jahren gefordert hatte kam der Vorsitzende des 5. Senats H. Wieland dem beinahe komplett nach und verurteilte die 4 Angeklagten zu langjährige Haftstrafen: 4 Jahre und 9 Monate für Özgür Aslan, 5 Jahre 6 Monate für Sonnur Demiray und jeweils 6 Jahre für Yusuf Tas und Muzaffer Dogan.