Intersex-Schattenbericht in New York vorgeleg

nella & seelenlos 22.07.2008 02:28 Themen: Gender
Eine Delegation des Dachverbandes Intersexuelle Menschen e.V. präsentierte am Montag, den 21. Juli 2008 in einem offiziellen Hearing dem UN-Ausschuss CEDAW einen eigenen Schattenbericht und eine Forderungsliste. Der Ausschuss wird sich in seiner 43. Sitzung im Januar 2009 in Genf erneut mit dem Stand der Umsetzung der CEDAW-Vereinbarungen in Deutschland beschäftigen. Der Schattenbericht enthält in einem Anhang ausführliche Fallberichte und wissenschaftliche Arbeiten.
Intersexualität und Menschenrechte

Zwischengeschlechtliche Menschen werden systematisch medizinisch nicht notwendigen, traumatisierenden Zwangsbehandlungen unterworfen. Diese stellen einen erheblichen Verstoß gegen ihr Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde dar. Menschen mit einer Besonderheit der geschlechtlichen Entwicklung sind ein Teil unserer Gesellschaft und haben als gleichberechtigte Bürger ein Recht auf freie Entfaltung und Entwicklung.


Schattenbericht CEDAW 2008 

>>> online und als PDF unter http://intersex.schattenbericht.org

Intersexuelle Menschen e.V.
in Zusammenarbeit mit XY-Frauen legen diesen eigenen Schattenbericht vor, weil Zwitter sehr spezifischen Formen von Gewalt und Diskriminierungen ausgesetzt sind.

Intersexualität berührt eine Vielzahl universeller Menschen-, Frauen- und Kinderrechte. Der vorliegende Schattenbericht konzentriert sich auf die Darstellung von Menschenrechtsverletzungen in Bezug auf die mangelnde Umsetzung der in Artikel 1-5 (underlying principles of the CEDAW Convention: Equality, Non-Discrimination and State Obligation), Artikel 10 (Education), Artikel 12 (Health) und Artikel 16 (Marriage and Family) niedergelegten Rechte. Zudem macht der Schattenbericht einen Vorschlag zur öffentlichen Aufarbeitung dieser Menschenrechtsverletzungen.

In einem Anhang finden sich ausführliche Fallberichte und wissenschaftliche Arbeiten.

CEDAW betont in der Präambel „... dass alle Menschen frei und an Würde und Rechten gleich geboren sind, ohne irgendeinen Unterschied auf Grund des Geschlechts“. Dies gibt Anlass zur Hoffnung für intersexuelle Menschen und wird von den Betroffenen mit großer Anerkennung und in der Hoffnung auf Hilfe gewürdigt.


Forderungsliste Intersexuelle Menschen e.V.

Intersexuelle Menschen e.V. freut sich, zum ersten Mal eine umfassende Forderungsliste von betroffenen Menschen zur Verbesserung ihrer unwürdigen Situation und zur Beendigung der an ihnen immer noch täglich begangenen Menschenrechtsverletzungen vorstellen zu können.

Die Forderungsliste ist Bestandteil des Schattenberichts.

Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Bericht aus Nerw York

gepostet von seelenlos 22.07.2008 - 14:56

Von Sarah Luzia Hassel-Reusing:


New York, 21.07.2008. Heute hat der Uno Frauenrechtsausschuss CEDAW eine 9-köpfige NGO-Delegation von 25 Frauenrechtsorganisationen empfangen. Es wurden 3 Schattenberichte eingereicht.

Der gemeinsame Bericht der Allianz wurde präsentiert von Katrin Adams (KOK e.V., Berlin). Der Verein Intersexuelle Menschen e. V. wurde vertreten durch Lucie Veith, Sarah Luzia Hassel-Reusing und Volker Reusing. Besondere Beachtung fand der Schattenbericht des Dachverbandes Intersexuelle Menschen e.V. und der Selbsthilfegruppe XY-Frauen, der auf die Lebenssituation und auf die Menschenrechtsverletzungen an den 80.000 bis 120.000 intersexuellen Menschen in Deutschland hinweist, von denen 85% dem weiblichen Geschlecht zugewiesen sind.

Die Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen CEDAW wendet sich in ihrem Art. 1 gegen jegliche Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, insbesondere bzgl. der Menschenrechte aus CEDAW, in Verbindung mit Art. 3 CEDAW auch der anderen Menschenrechtsvertraege der Uno.
Art. 2 CEDAW verpflichtet die Mitgliedsstaaten, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen zur Beendigung dieser Diskriminierungen.

Der Schattenbericht ist zu finden unter www.schattenbericht.org.

Die Präsentation vor dem UN-Frauenrechtsausschuss hat grosse Beachtung gefunden.
Die Anwesenden waren sichtlich bewegt.

zwischengeschlecht.info

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 2 Kommentare an

Na dann ma too — riotqueer