Sicherheitszone wurde gestürmt

Peter Weiss 06.06.2007 13:44 Themen: G8 Heiligendamm
Rund 8000 DemonstrantInnen dringen bei Reddelich in den äußeren Sicherheitskreis ein
Heute Nachmittag überwanden rund 8000 Demonstranten den äußeren Sicherheitsring und befinden sich nun zum Teil unmittelbar vor der inneren Sicherheitszone (Zaun).

Zudem blockieren zurzeit mehrere hundert Demonstranten die Gleise der sog. Molli Bahn, außerdem ist die A19 zurzeit komplett lahmgelegt. Die Polizei war anscheinend völlig überrascht von dem spontanen und schnellen Vorgehen der Demonstranten, setzt aber mittlerweile an einigen Stellen des Zaunes Wasserwerfer ein um die DemonstrantInnen zu zerstreuen.

Nach Angaben von Demo Teilnehmern setzt die Polizei derzeit auch Schlagstöcke ein und geht sehr massiv gegen die Demonstranten in einigen Teilen der Sperrzone vor, unter anderem soll auch Tränengas eingesetzt worden sein. Währenddessen befinden sich weitere Demonstranten auf dem Weg zu den Kontrollpunkten, welche sich derzeit noch über Schleichwege durch die Wälder erreichen lassen.

Bisher laufen diese Aktionen sehr dizipliniert ab, obwohl nach Medienangaben erste Steine geflogen seien sollen, die Angaben hierfür unterscheiden sich aber je nach Sendeanstalt etc.

Nach Angaben von Bekannten die ich angerufen haben sollen derzeit die Hälfte der Zufahrtstraßen nach Heiligendamm blockiert sein, unter anderem auch die Straße auf der Seeseite.

Außerdem soll die Polizei aufgrund des couragierten Auftreten der Demonstranten schon zwei Kontrollpunkte geschlossen haben.

Zur Unterstüzung der Polizeikräfte vor Ort sollen nach Medienangaben außerdem Zusatzkräfte mit Helikoptern der Bundeswehr eingeflogen worden sein, zudem werden viele Bilder von berittenen Einheiten an den Bahngleisen gezeigt.

Alles im allem verlief es bisher noch ganz ruhig, aber das kann sich je nach Reaktion der Sicherheitskräfte vor Ort schnell ändern. Derzeit ist die Polizei noch recht paralysiert von dem spontanen Demonstrationen vor dem Zaun, allerdings wird sich die passive Taktik bestimmt bald zur einer Offensivtaktik modeln.
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Ergänzungen

Nochmal ´ne Bitte

Gandhi 06.06.2007 - 13:57
Lasst euch - von wem auch immer - nicht zu irgendwas hinreißen! in der blockierten Molly-Bahn sollen Journalisten stecken. Chance für positive, inhaltsreiche Messages! Wenn Team Green aufgrund der relativen Friedferigkeit Kontrollpunkte schließen muss (weil sie anderswo gefragt sind?), ist das super!

Plan B

? 06.06.2007 - 14:08
Der aeußere Sicherheitring zum Heiligendamed wurde von 8000 Aktivisten gesprengt. Die Polizei tut ueberrascht aber mensch sollte nicht vergessen das Polizei mehr Taktik und Strategie bedeutet als Schludrigkeit und Undiszipliniertheit. Außerdem wer bringt den Menschen jetzt warme Klamotten und Kaffee vorbei.
in der Hoffnung das 80 Millionen hinter euch stehen.

ARD/ZDF:

Es sollen 06.06.2007 - 14:20
weitere Polizisten eingeflogen werden. Zuletzt hatten die Sender allerdings auch keinen Kontakt mehr zu den Journalisten vor Ort. Eine erfolgreiche Nachricht, wenn ich sie recht verstanden habe, war, dass das BVG das Demonstrationsverbot bis zu 10 km vorm Zaun für unverhältnismäßig und im Widerspruch zum Demonstrationsrecht erklärt hat. Bleibt friedlich und machtvoll! Viel Erfolg!

G8-Abendessen auf Gut Hohenluckow ?

beobachter 06.06.2007 - 14:51
Die Medien melden, dass die G8-Chefs sich heute Abend auf Gut Hohenluckow (15 km südlich von Bad Doberan, mitten in der Knüste) zum beschaulichen Abendessen treffen wollen.

Ist das eine Nachrichtenente oder warum verlassen die G8-Chefs ihr gut gesichertes Hotel? Wofür wurde eigentlich der Zaun gebaut, wenn die Truppe nachher doch ganz woanders ohne jeden "Schutz" tagen will?

Die Nachrichtensender sind voll erstaunt, was heute so alles los ist am Sicherheitszaun. Alle Achtung!

BVG-Úrteil

´Tschuldigung 06.06.2007 - 15:33
ist doppeldeutig. Was ich geschrieben habe, scheint zwar zu stimmen, zugleich untersagte BVG den Sternmarsch und Veranstaltungen am Zaun. Wer den genauen Wortlaut kennt, kann ihn ja posen. 15.00-Nachrichten: Polizei zieht sich zurück. Wer weiß, ob aufgrund des BVG-Urteils, um sich am Zaun zu sammeln oder weil Aktions gegen zig-Tausende friedliche Demonstranten in der Wildnid chancenlos sind...

Treffen auf Gut Hohengluckow o.s.ä.

Phoenix gucker 06.06.2007 - 15:35
Gerade wurde auf Phoenix das Treffen heute Abend auf diesem Gut bestätigt. 30 km südlich von Heiligendamm.
Viel Glück!

BVG

jojo 07.06.2007 - 14:46
Hier (aktuellste) das Urteil des BVG
 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070606_1bvr142307.html

Da der Text jedoch sehr lang und juristisch formuliert ist, hier ein Auszug aus der Pressemitteilung:

"Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Es bestehen zwar erhebliche Zweifel an der Tragfähigkeit der
Argumentation der Behörde und des Oberverwaltungsgerichts. Im Hinblick
auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist es insbesondere
verfassungsrechtlich bedenklich, den Schutzraum in der Nähe des Ortes
des G8-Gipfels bis an die Grenze der Verbotszone II auszudehnen und ein
absolutes Demonstrationsverbot in der gesamten Zone am Tage vor und
während der Durchführung des Gipfels in erster Linie auf das von der
Behörde entwickelte Sicherheitskonzept zu stützen. An dem
Sicherheitskonzept ist an keiner Stelle zu erkennen, dass auch Anliegen
der Durchführung friedlicher Demonstrationen, insbesondere solcher mit
einer inhaltlichen Stoßrichtung gegen den G8 Gipfel, eingeflossen sind.

Letztlich aber kann dahinstehen, ob die vorhandenen Defizite zu einer
offensichtlichen verfassungsrechtlichen Fehlerhaftigkeit der


Entscheidungen geführt haben. Aufgrund der zwischenzeitlich
eingetretenen Entwicklungen, insbesondere der gewalttätigen
Auseinandersetzungen seit dem 2. Juni 2007, lässt sich nicht
feststellen, dass es zur Abwehr eines den Antragstellern drohenden
schweren Nachteils im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG geboten ist, dem
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattzugeben.

[Zusammenfassung der Eskalation vom 2.6.. mit besonderem Verweis auf die verletzten Polizisten]


Angesicht der geschilderten Risiken ist es nicht geboten, eine
einstweilige Anordnung zur Sicherung der Durchführung der geplanten
Versammlung und damit zum Schutze des Grundrechts der
Versammlungsfreiheit zu erlassen. Dabei fällt auch ins Gewicht, dass es
den Veranstaltern aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
nicht verwehrt ist, ihr Anliegen auf einer öffentlichen Versammlung
durchzuführen, wenn auch außerhalb der Verbotszone und damit mehrere
Kilometer entfernt, aber nicht ohne jeglichen Bezug auf den Ort der
Veranstaltung, gegen die sich der Protest richtet.

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